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   BGH, 06.08.1970 - 4 StR 268/70   

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https://dejure.org/1970,4072
BGH, 06.08.1970 - 4 StR 268/70 (https://dejure.org/1970,4072)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1970 - 4 StR 268/70 (https://dejure.org/1970,4072)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1970 - 4 StR 268/70 (https://dejure.org/1970,4072)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an die Aufklärungsrüge - Waffe im technischen Sinne - Bei-sich-Führen von Schusswaffen

 
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  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 47/70

    Aufhebung eines Strafausspruchs infolge des ersten Strafrechtsreformgesetzes

    Auszug aus BGH, 06.08.1970 - 4 StR 268/70
    Die Tat darf allerdings im Urteilssatz nicht mehr als Rückfall gekennzeichnet werden (BGHSt 23, 237).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 06.08.1970 - 4 StR 268/70
    Die Revision benennt die Beweismittel nicht, die die Strafkammer zur Aufklärung des Sachverhalts noch hätte benützen können (BGHSt 2, 168, 169) [BGH 29.02.1952 - 2 StR 112/50].
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 06.08.1970 - 4 StR 268/70
    Das entspricht zwar nicht den Feststellungen, weil der allgemeine im voraus gefaßte Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, dazu nicht ausreicht (vgl. BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51].
  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65

    Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen

    Auszug aus BGH, 06.08.1970 - 4 StR 268/70
    Das wäre nur dann der Fall, wenn das aufklappbare und feststellbare, 27 cm lange Messer, das der Mitangeklagte S. nach den Feststellungen nur zur Benutzung bei seinen Mahlzeiten (ständig) bei sich führte, wirklich als Waffe im technischen Sinne, d.h. als eine nach der Art der Anfertigung von vornherein zum Beibringen von Verletzungen bestimmte oder doch nach allgemeiner Übung dazu benutzte Waffe und nicht als Waffe im nichttechnischen Sinne, d.h. als ein (anderes) gefährliches Werkzeug anzusehen wäre (vgl. BGH NJW 1965, 2115 mit Nachweisen).
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